Das üBFZ ist für die Beratung von Lehrkräften, regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ), Schüler*innen sowie deren Eltern in den Landkreisen Gießen (inklusive Stadt Gießen), Vogelsberg, Wetterau und Fulda (inklusive Stadt) im Umgang mit psychischen Erkrankungen im schulischen Rahmen zuständig. Dabei arbeitet das üBFZ eng mit dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) an der Regelschule zusammen.

 

 

Vorrangiges Ziel der Beratung ist es, die allgemeine Schule als Lernort für betroffene Schüler*innen zu erhalten und die erfolgreiche Beschulung an der wohnortnahen Regelschule möglichst vieler Heranwachsender zu unterstützen. Dabei bleibt das rBFZ fallführend.

Wir passen unsere Beratungsmöglichkeiten der individuellen Lern- und Lebenssituation sowie dem schulischen Setting vor Ort an:

  • Beratung im Umgang mit Schüler*innen mit einer psychischen Erkrankungen im Schullalltag
  • Informationen über Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches
  • Beratung bei der Weiterführung des Förderplans
  • Kollegiale Fallberatung für Lehrkräfte
  • Elternarbeit
  • Hilfe bei der Vernetzung von schulischen und außerschulischen Fachkräften
  • Beratung zu einem veränderten Setting in den Schulen vor Ort, Schullaufbahnberatung

 

Damit betroffene Schüler*innen besser verstanden und vor Ort unterstützt werden können, gibt das üBFZ hilfreiche Informationen:

  • Mithilfe von interaktiven Flyern erhalten alle am schulischen Setting Beteiligte (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte, rBFZ, Schulsozialarbeit, UBUS) wichtige Informationen über Anzeichen psychischer Erkrankungen sowie Umgangs- und Fördermöglichkeiten vor Ort und Kontaktadressen.

Informationsreihe zum Umgang

mit psychischen Erkrankungen im Schulalltag

 

Klicken Sie auf eine der farbigen Überschriften und erfahren Sie mehr...

Plakat mit allen Störungsbildern zum Download: DinA3-PLAKAT üBFZ

Das üBFZ unterstützt die inklusive Beschulung durch Fortbildungsangebote:

Ziel ist es, dass Lehrkräfte und pädagogisch Mitarbeitende an rBFZ, Regel- und Förderschulen

  • Hilfs- und Förderangebote für eine inklusive und wohnortnahe Beschulung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlichen kennenlernen und

  • schulinterne Handlungsleitfäden für alle am schulischen Setting Beteiligte (Schulleitung, Lehrkräfte, rBFZ, Schulsozialarbeit, UBUS) vor Ort in den Schulalltag etablieren können.

Somit können möglichst viele Schüler*innen mit psychischen Erkrankungen an ihrer Schule vor Ort verbleiben.

Wie eine Beratung an der allgemeinen Schule abläuft, erfahren Sie durch Klicken auf den nebenstehenden Flyer.

Je nach der Lern- und Lebenssituation und dem schulischen Setting kann eine zeitweise Beschulung an einer Schule in Frage kommen, die sich auf die Beschulung von psychisch erkrankten Schüler*innen spezialisiert hat.

Informationen zum Aufnahmeverfahren in die Martin-Luther-Schule und deren Standorte finden Sie ebenfalls im Flyer "Das üBFZ stellt sich vor".

Für weitere Fragen können Sie sich gerne an Ihrem zuständigen üBFZ-Standort melden.

Das üBFZ ist auf drei üBFZ-Standorte (Buseck, Butzbach und Fulda) nach den entsprechenden Schulamtsbezirken der Schulen aufgeteilt:

Schulamtsbezirk

Gießen/ Vogelsberg

Schulamtsbezirk

Wetterau

Schulamtsbezirk

Fulda 
Martin-Luther-Schule
Leppermühle 1
35418 Buseck
uebfz-givb@mls-buseck.de

 

Ballhaus Schule
Schloßstr. 17
35510 Butzbach
uebfz-wetterau@mls-buseck.de
Martin-Luther-Schule 
am Kompetenzzentrum
An der Röthe 15a
36100 Petersberg
uebfz-fulda@mls-buseck.de

üBFZ-Telefon:

06408 - 509 - 195

Fax:

06408 - 509 - 145

üBFZ-Telefon:

06033 - 74618  - 13/-14

Fax:

06033 - 74618 -19

üBFZ-Telefon:

0661 - 6006 – 577 - 111

So kommen wir in Kontakt:

Gerne können Sie uns für eine Erstberatung über die oben angegebenen Telefonnummern anrufen. Für eine weitere Beratung sind zwei Schritte nötig:

 

1. die Schweigepflichtsentbindung der Erziehungsberechtigten für den üBFZ-Standort des jeweiligen Schulamtsbezirkes

2. der Beratungsantrag üBFZ wird digital ausgefüllt und verschickt.

WICHTIG: Vor dem Versenden speichern!

Hinweis: Im Schulamtsbezirk Gießen-Vogelsberg beantragt nur das rBFZ.